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Sozialstation eröffnen: Voraussetzungen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich interessiere mich für die Vorgaben, die beim Eröffnen einer Sozialstation mit Grund- und Behandlungspflege gefordert sind.

Antwort

Die Voraussetzungen für die Eröffnung einer Sozialstation bzw. eines ambulanten Pflegedienstes sind unter anderem der folgenden Website unter "Vergütung pflegerischer Leistungen" zu entnehmen:
https://www.aok-gesundheitspartner.de/bund/pflege/ambulant_sgbxi/index.html

Die jeweiligen konkreten Ansprechpartner der Pflegekasse für den Vertragsabschluss und zur Klärung von Detailfragen sind unter dem jeweiligen Bundesland ersichtlich, das auf der AOK-Gesundheitspartnerseite oben gewählt werden kann.
Am Beispiel Hessen:
https://www.aok-gesundheitspartner.de/he/pflege/ansprechpartner/index.html

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
August 2015

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