Frage
Ich mache demnächst meinen Abschluss zur zertifizierten Reittherapeutischen Assistentin, bin im Besitz der Heilerlaubnis als Heilpraktiker für Psychotherapie und bin bereits in eigener Praxis tätig (hauptberuflich/ Erlaubnis des Gesundheitsamts liegt selbstverständlich vor). Das geplante Angebot zielt nicht in Richtung Physio (Bewegung), sondern rein auf psychotherapeutisch - also psychische Beschwerden. Ist das nun als Gewerbe zu betrachten oder als freiberuflich?