Navigation

Reittherapie anbieten: gewerblich oder freiberuflich?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich mache demnächst meinen Abschluss zur zertifizierten Reittherapeutischen Assistentin, bin im Besitz der Heilerlaubnis als Heilpraktiker für Psychotherapie und bin bereits in eigener Praxis tätig (hauptberuflich/ Erlaubnis des Gesundheitsamts liegt selbstverständlich vor). Das geplante Angebot zielt nicht in Richtung Physio (Bewegung), sondern rein auf psychotherapeutisch - also psychische Beschwerden. Ist das nun als Gewerbe zu betrachten oder als freiberuflich?

Antwort

Solange Sie persönlich das Angebot als Heilpraktikerin für Psychotherapie durchführen, handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
März 2018

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben