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Psychotherapie-Praxis: Räume untervermieten?

Frage

Ich bin Heilpraktikerin im Bereich Psychotherapie in eigener Praxis. Wäre es rechtlich möglich, einen leer stehenden Raum in meiner Praxis in den Vormittagsstunden an eine Kosmetikerin (auch Nageldesign) unter zu vermieten? Wir wären nie zeitgleich in den Räumen, d.h. die Patienten und Kunden würden sich nicht gegenseitig "stören".

Antwort

Stellen Sie direkt beim Gesundheitsamt dazu eine Anfrage - dies ist Ihr Ansprechpartner, da sämtliche Leistungserbringer in NRW beim örtlichen Gesundheitsamt gemeldet sind bzw. sein müssen. Es ist eine dortige Sachbearbeiterentscheidung.

Relevant bei der Entscheidung wird ggf. die Geruchsbildung durch das Nageldesign darstellen, das zeitlich nachwirkt und welches Sie daher am Besten bei der Anfrage direkt umfassend dem Gesundheitsamt erläutern.

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Februar 2014

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