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Psychotherapeutin: Nutzungsänderungsantrag für Wohnraum stellen?

Frage

Ich bin Diplom-Psychologin und approbierte psychologische Psychotherapeutin und habe eine Kassenzulassung erhalten. Aktuell bin ich auf der Suche nach Räumlichkeiten und habe eine passende Wohnung gefunden, die zuvor jedoch als Wohnraum genutzt wurde.

Antwort

Bezogen auf die Meldung beim Bauamt gibt es einerseits Wohnungen, welche ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden. Ein Freiberufler kann in seiner von ihm bewohnten Wohnung auch seine geschäftlichen Tätigkeiten wie Büroarbeiten durchführen, solange dies ohne Publikumsverkehr geschieht.

Da eine Praxis mit Publikumsverkehr verbunden ist, ist sie nicht als Wohnung anzusehen. Insofern ist eine Nutzungsänderung erforderlich.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
September 2015

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