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Psychologischer Psychotherapeut: Zulassung?

Frage

Ich bin psychologische Psychotherapeutin mit Approbation. Ich möchte nun selbständig Psychotherapie anbieten und per Kostenerstattungsverfahren abrechnen. Eine Freundin hat einen Raum (Gewerberaum) gemietet - allerdings ohne Vertrag, den sie für Massage und Meditation nutzt. Ich könnte den Raum auch nutzen (ich möchte nur 2-3 Tage halbtags arbeiten). Ich würde zunächst stundenweise - später wahrscheinlich pro Monat Miete zahlen. Ist das so in Ordnung? Worauf muss ich da noch achten?

Antwort

Als psychologischer Psychotherapeut ist eine Zulassung über die Kassenärztliche Vereinigung notwendig.
Umfängliche Informationen dazu finden Sie hier: www.psychotherapiesuche.de (www) sowie: www.kv-rlp.de (www)

Quelle:
Christine Donner
Diplom-Betriebswirtin
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
April 2014

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