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Psychologische Beratung: gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit?

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Frage

Ich möchte mich als Gestalttherapeutin selbständig machen und werde aber erst in einem Jahr die Prüfung zur Heilpraktikerin für Psychotherapie machen. Somit biete ich für ein Jahr nur psychologische Beratung an und in einem Jahr dann auch Therapie. Muss ich nun ein Gewerbe anmelden oder bin ich als Freiberuflerin tätig? Weiteres Problem: Ich miete mit zwei Kollegen eine Wohnung, die freiberuflich arbeiten und die Vermieter haben der Nutzung der Wohnung für eine freiberufliche Tätigkeit als Heilpraktiker für Psychotherapie zugestimmt. Ist es nun für die Vermieter rechtlich gesehen ein Unterschied, wenn ich meinen Raum als Kleingewerbe nutze?

Antwort

Ob Sie freiberuflich arbeiten können, hängt davon ab welche Art der Tätigkeit Sie vor Beginn Ihrer heilpraktischen Tätigkeit als Psychologische Beraterin ausüben wollen. In dem Zusammenhang verweise ich auf die verschiedenen Möglichkeiten im Artikel meines Kollegen Dr. Willi Oberlander.

Der Betrieb eines Kleingewerbes ist für den Vermieter ein Unterschied zur freiberuflichen Tätigkeit.

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.

Stand:
November 2020

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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