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Privatpraxis für Logopädie: Anmeldung?

Frage

Ich möchte eine Privatpraxis für Logopädie eröffnen. Ich bin gelernte Logopädin mit staatlichem Abschluss. Wo muss das gemeldet werden und erfolgt hierfür vor der Eröffnung eine Praxisabnahme?

Antwort

Wenn Sie lediglich auf Private Verordnungen hin tätig werden, melden Sie Ihre zukünftige Tätigkeit einfach dem betreffenden Gesundheitsamt unter Hinweis/Beleg Ihrer Berufsbezeichnung.

Wollen Sie indes auch ohne ärztliche Verordnung tätig werden, ist der Heilpraktikerabschluss notwendig.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Juni 2017

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