Privatpraxis für Ergotherapie: Versicherungen?
Frage
Ich plane die Eröffnung einer Privatpraxis für Ergotherapie. Welche Versicherungen sind verpflichtend und Ämter sind dafür zuständig. Ich bin dort alleine tätig ohne Angestellte und arbeite zum Teil auch in anderen Einrichtungen als Hausbesuch und auch auf Anfrage in zugelassenen Ergotherapiepraxen.
Antwort
Melden Sie sich beim zuständigen örtlichen Gesundheitsamt.
Anzuraten ist Ihnen in jedem Fall eine Berufshaftpflichtversicherung, auch wenn jene bei Privatpraxen noch nicht vorgeschrieben sind.
Darüber hinaus sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse über ggf. weitere Sozialversicherungsabgaben und melden Sie sich darüber hinaus (falls noch nicht geschehen) beim Finanzamt an.
Sollten Sie die weiteren von Ihnen benannten Tätigkeiten als Angestellter und nicht als Freiberufler durchführen, ist dem Arbeitgeber die Nebentätigkeit zu melden.
Unmittelbarer Wettbewerb zum Arbeitgeber darf damit nicht verbunden sein.
Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Februar 2014
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