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Privatpatienten mit Rezept physiotherapeutisch behandeln: Voraussetzungen?

Frage

Ich bin Physiotherapeutin seit 2006 und Heilpraktikerin seit 2008. Seit 2009 habe ich eine Naturheilpraxis im Privathaus und arbeite als Heilpraktikerin. Ich möchte nun auch Privatpatienten mit Rezept für Physiotherapie behandeln und über die Gebührenverordnung für Heilpraktiker abrechnen wollen. Muss ich dann meine Praxis als Physiotherapiepraxis anmelden? Welche Bedingungen gibt es dann?

Antwort

Solange Sie nur Privatversicherte behandeln wollen, melden Sie diese weitere Tätigkeit lediglich dem Gesundheitsamt an Ihrem Standort und reichen Ihre Berufsurkunde dazu ein.

Für die Vergütung von Heilmittelleistungen gibt es bei den Privaten Krankenkassen KEINE Gebührenordnung, an die man sich zu orientieren hat. Sie können die Gebührenordnung für Heilpraktiker daher genauso verwenden, wie z.B. die GOÄ, oder aber eben sich nur am ortsüblichen Satz orientieren.

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.

Stand:
Oktober 2020

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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