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Praxisräume für Physiotherapiepraxis übernehmen: Nutzungsänderung?

Frage

Ich möchte mich als Physiotherapeutin selbständig machen. Die zu mietenden Räume waren vorher eine Praxis für Frauenheilkunde. Beim Bauamt wurde mir gesagt, dass ich keinen Antrag auf Nutzungsänderung stellen müsste und auf § 60 des öffentlichen Baurechts verwiesen. Es hieß, Praxis sei Praxis und solange der Umbau die Quadratmeter der Praxisfläche nicht vergrößert, bräuchte ich das nicht. Dies soll auch nicht geschehen, jedoch habe ich so meine Bedenken, dass das so klappen soll.

Antwort

Wenn die Räume bereits vorher als Praxisräume genutzt wurden, ist keine Nutzungsänderung notwendig. Wie Sie vom Bauamt erfahren haben, finden Sie die gesetzliche Vorgabe dazu hier:
Niedersächsische Bauordnung (NBauO) vom 3. April 2012
§ 60
Verfahrensfreie Baumaßnahmen, Abbruchanzeige
"...
(2) Verfahrensfrei ist auch
1. die Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage, wenn das öffentliche Baurecht an die neue Nutzung weder andere noch weitergehende Anforderungen stellt oder die Errichtung oder Änderung der baulichen Anlage nach Absatz 1 verfahrensfrei wäre, ..."

Zu unterscheiden hiervon sind die Zulassungsvoraussetzungen für die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Diese Zulassungsvoraussetzungen finden Sie hier:
www.gkv-spitzenverband.de (www)

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
September 2014

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