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Praxis für Psychotherapie: Werbung treiben?

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Frage

Mein Psychologie-Studium habe ich in Portugal absolviert (M.Sc.). Die Erlaubnis Psychotherapie auszuüben, bekam ich bereits von einem Gesundheitsamt in Deutschland. Jetzt möchte ich eine Praxis aufmachen bei mir zuhause (Eigentumshaus).

Um auf meine Arbeit aufmerksam zu machen, welche Mittel stehen mir zur Verfügung? Darf ich Visitenkarten „verteilen“ oder nicht, da ich Master der Klinischen Psychologie bin? Unten welchen Kriterien darf ich meine therapeutischen Methoden anbieten, das heißt, wie viel zusätzliche Weiterbildung wird benötigt, um mit der genannten Methode zu arbeiten? Darf ich die Instrumente anbieten in den ich mich sehr gut auskenne, weil ich diese außerhalb des Studiums auch in akkreditierten Workshops oder Seminare erworben habe?

Antwort

Grundsätzlich stehen Ihnen sämtliche Werbemedien zur Verfügung, somit dürfen Sie auch Visitenkarten verteilen. Inhaltlich ist zu beachten stets sachlich und nie plakativ zu werben. Damit steht der Informationscharakter im Vordergrund.

Zwei Gesetze regeln die Werbung, das HWG - Gesetz über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens sowie das UWG Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Bei letzterem sind für Sie insbesondere § 1 und 3 relevant, beim HWG ebenfalls der § 3.

Den Psychotherapierichtlinien können Sie entnehmen, welche Methoden im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt sind.

Einige Methoden oder Bezeichnungen bedürfen eines Zertifikates, wenn Sie jene eigens und nicht im Rahmen der klassischen Psychotherapie ohne nähere Bezeichnung einbringen wollen. Die Voraussetzungen können Sie bei den entsprechenden Fortbildungsanbietern erfragen.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Februar 2017

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