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Praxis für Osteopathie in Privatwohnung?

Frage

Ich bin Physiotherapeutin und werde Ende 2017 mein Studium zum Diplom-Osteopathen abschließen. Nun möchte ich mich privat selbständig machen, d.h. im Elternhaus eine leerstehende Wohnung zu einer Privatpraxis umbauen. Was muss ich hierfür beachten an Gesetzen/Auflagen etc.? Und ab wann bzw. wie darf ich Osteopathie offiziell anbieten? Ohne den allgemeinen HP nur mit Privatrezept (Delegation)?

Antwort

Physiotherapeuten dürfen ohne Heilpraktiker zu sein die Tätigkeit als Osteopathen nicht mehr ausüben, siehe: Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8.9.2015. Es drohen anderenfalls Abmahnungen wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz:
www.still-academy.de
oder
rp-darmstadt.hessen.de

Das gilt selbst bei Delegation über einen Mediziner.

Die Überlegungen des Bundesministeriums für Gesundheit die Osteopathie in die Ausbildung der Physiotherapie zu integrieren wurden im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren zum PSG III Ende 2016 wieder verworfen.

Ihre derzeit (Stand: 03.2017) einzige Möglichkeit ist daher die Prüfung zum Heilpraktiker. Darüber lassen sich Ihre Wünsche ohne weitere Hindernisse erzielen.

Beachten Sie bei bisherigen Wohneinheiten die Vorschriften des Landesbaurechtes. Es ist ein Nutzungsänderungsantrag beim Bauamt zu stellen, wenn eine bisherige Wohnung zukünftig als Praxis genutzt werden soll.

Das gilt auch für einzelne Zimmer innerhalb einer Privatwohnung, vor allem auf Grund der allgemeinen Brandgefahr mit erhöhtem Personenaufkommen.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
März 2017

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