Frage
Ich habe ein Psychologiestudium mit dem Bachelor abgeschlossen und die Erlaubnis zur Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz (HeilprG) erworben. Nun möchte ich nebenberuflich eine Praxis für Kinder und Jugendliche eröffnen. Was ist im Besonderen bei dieser Zielgruppe zu beachten (rechtlich)? Ist es möglich gleichzeitig eine Beratungspraxis (z.B. für Erziehungsberatung) und eine Praxis für Psychotherapie in denselben Räumen zu haben und ist das sinnvoll? Wäre beides eine freiberufliche Tätigkeit?