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Praxis für Kinder und Jugendliche und Praxis für Psychotherapie: Voraussetzungen?

Frage

Ich habe ein Psychologiestudium mit dem Bachelor abgeschlossen und die Erlaubnis zur Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz (HeilprG) erworben. Nun möchte ich nebenberuflich eine Praxis für Kinder und Jugendliche eröffnen. Was ist im Besonderen bei dieser Zielgruppe zu beachten (rechtlich)? Ist es möglich gleichzeitig eine Beratungspraxis (z.B. für Erziehungsberatung) und eine Praxis für Psychotherapie in denselben Räumen zu haben und ist das sinnvoll? Wäre beides eine freiberufliche Tätigkeit?

Antwort

Bei der Behandlung von Kindern ist deren beschränkte Geschäftsfähigkeit zu beachten. Minderjährige Kinder im Alter zwischen 7 und 17 Jahren sind nur beschränkt geschäftsfähig. Mit der vorab erteilten Zustimmung der Eltern können Kinder aber durchaus sogar Verträge abschließen oder Behandlungen bestätigen.

Um Schwierigkeiten bei der Abrechnung von vorne herein zu vermeiden, lassen Sie sich bei Behandlungsbeginn von den Eltern bestätigen, dass das Kind bei Bedarf selbst auf der Rückseite den Erhalt einer Behandlung quittieren darf.

Grundsätzlich steht einem Angebot im Bereich Erziehungsberatung und Psychotherapie, wie von Ihnen skizziert, nichts im Wege. Werden Synergieeffekte genutzt, ist das auch sinnvoll.

Wenn die Erziehungsberatung auf Grundlage ihrer Psychotherapieausbildung erfolgt, handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
November 2018

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