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Praxis für Physiotherapie und ganzheitliche Therapie?

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Frage

Ich bin Physiotherapeutin und Heilpraktikerin (Vollheilpraktikerin). Ich möchte gerne eine Privatpraxis eröffnen und hätte diesbezüglich eine Frage: Darf ich in meiner Praxis als Physiotherapeutin und Heilpraktikerin arbeiten und darf dann auf meiner Webseite die Behandlungstechnik der Cranio-Sacralen-Therapie stehen? Ich bin kein vollausgebildeter Osteopath. Wie darf ich meine Praxis nennen? Ist meine Ausbildung in der Cranio-Sacralen-Therapie und Visceralen Therapie mit Zertifikat gültig und darf ich diese anwenden? Ich habe in einem Forum gelesen, dass die Formulierung „ganzheitlich“ rein rechtlich (Heilmittelwerbegesetz) nicht zulässig ist.

Antwort

Da Sie ausgebildete Physiotherapeutin sind und obendrein die volle Heilpraktiker-Erlaubnis haben, dürfen Sie als Physiotherapeutin und Heilpraktikerin arbeiten und darüber grundsätzlich auch auf Ihrer Webseite informieren.

Sofern der Fortbildungsanbieter an die Verwendung des Zertifikates keine weitere Bedingung geknüpft hat, ist das Zertifikat noch gültig. Aufgrund Ihrer Qualifikationen dürfen Sie craniosacrale Therapien durchführen.

Das Heilmittelwerbegesetz untersagt unter anderem irreführende Werbung; der Name „Privatpraxis für Physiotherapie und ganzheitliche Therapien“ ist jedoch grundsätzlich zulässig.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Juli 2019

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