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Präventions- und Wellnesspraxis eröffnen: Voraussetzungen?

Frage

Ich bin staatlich examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin, Wundtherapeutin, Nordic-Walking-Instructor und strebe nun eine Ausbildung zur Wellness-Therapeutin an. Gemeinsam mit einem befreundeten Physiotherapeuten habe ich die Absicht eine ganzheitliche Präventions- und Wellnesspraxis zu eröffnen, in der sowohl klassische physiotherapeutische Angebote, die von meinem Partner abgedeckt werden sollen - als auch Präventions- und Wellnessangebote, Nordic-Walking-Kurse sowie Gesundheitsberatung, die von mir durchgeführt werden sollen. Welche Voraussetzungen müssen wir erfüllen? Ist eine solche Zusammenarbeit mit einem so großen Angebotsspektrum in einer Praxis überhaupt möglich? Ist es anfänglich trotz eigener Existenzgründung erlaubt nebenher in einem Krankenhaus quasi etwas "dazuzuverdienen" bis der Laden läuft? Ich dachte daran mein Arbeitspensum dem Zulauf der eigenen Praxis anzugleichen.

Antwort

Eine Zulassung der Gesetzlichen Krankenkassen erhält nur, wer eine Praxis betreibt, die "in-sich-geschlossen" ist. Das bedeutet, dass zumeist nur Heilmittelerbringer sich eine Praxis teilen dürfen.

Ausnahmen werden ab und an bei der Zusammenarbeit mit Ärzten oder Psychotherapeuten gemacht. Nicht möglich sind hingegen Zusammenschlüsse mit Heilpraktikern oder Motopäden.

Daher rate ich Ihnen an, sich direkt die Rückmeldung der zuständigen Landesverbände zu holen, da dies eine Einzelfallentscheidung der Kassen sein wird.

Sie können sich noch in abhängiger Beschäftigung bei Ihrer Selbstständigkeit befinden; Ihr physiotherapeutischer Kollege nicht - da die Zulassungsvoraussetzungen besagen, dass der fachliche Leiter in Vollzeit zur Verfügung stehen muss, siehe:
www.gkv-spitzenverband.de (www).

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
April 2013

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