Podologische Praxis: behindertengerechter Zugang Pflicht?
Frage
Ich möchte gern mein Geschäft als Podologische Therapie mit Krankenkassen-Abrechnung zulassen. Die Praxisausstattung würde alle Voraussetzung erfüllen bis auf den behindertengerechten Zugang. Ist dies ein Muss oder ein Kann? Kann ich ohne diesen Zugang eine Krankenkassenzulassung bekommen? Vor dem Geschäft sind drei Stufen.
Antwort
Nur in Schleswig-Holstein ist diese Bestimmung Verpflichtung. In den anderen Bundesländern (KV-Gebieten) ist dies eine Kann- aber keine Muss-Bestimmung.
Unabhängig davon können drei Treppenstufen in den meisten Fällen mit einer mobilen Rampe behindertengerecht überwunden werden.
Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
November 2013
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