Antwort
Die rechtliche Grundlage finden Sie in den §§ 124 und 125 SGB V.
Die aktuellen Zulassungsempfehlungen finden Sie beim GKV-Spitzenverband.
Ab dem 01.01.2021 gibt es einen neuen Vertrag, in dem auch die Zulassung neu geregelt wird. Auch hier ist eine Zulassung ohne entsprechende Praxisräume nicht möglich.
Es gibt aber die Möglichkeit als freier Mitarbeiter ausschließlich im Hausbesuch tätig zu sein. Hier verfügt man selbst nicht über eine eigene Zulassung, sondern wird im Auftrag verschiedener Praxen für die eigenen Patienten tätig.
Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Oktober 2020