Navigation

Physiotherapie: nur Hausbesuche anbieten?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Der Artikel „Physiotherapie: nur Hausbesuche anbieten?" interessiert mich. Der Stand ist von Mai 2016. Sind die Informationen dennoch aktuell? Des Weiteren interessiert mich, wo ich die rechtliche Quellenangabe dazu finde. Können Sie mir da weiterhelfen?

Antwort

Die rechtliche Grundlage finden Sie in den §§ 124 und 125 SGB V.

Die aktuellen Zulassungsempfehlungen finden Sie beim GKV-Spitzenverband.

Ab dem 01.01.2021 gibt es einen neuen Vertrag, in dem auch die Zulassung neu geregelt wird. Auch hier ist eine Zulassung ohne entsprechende Praxisräume nicht möglich.

Es gibt aber die Möglichkeit als freier Mitarbeiter ausschließlich im Hausbesuch tätig zu sein. Hier verfügt man selbst nicht über eine eigene Zulassung, sondern wird im Auftrag verschiedener Praxen für die eigenen Patienten tätig.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.

Oktober 2020

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben