Antwort
Voraussetzung für eine Selbständigkeit als Physiotherapeutin ist Ihre staatlich anerkannte physiotherapeutische Ausbildung. Weitere Qualifizierungen sind nicht erforderlich. Es existieren jedoch einige formale Voraussetzungen. Auch könnte eine kaufmännische Zusatzqualifikation in Erwägung gezogen werden.
Eine Kassenzulassung wird nur benötigt, wenn Leistungen gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden sollen. Für eine selbständige Tätigkeit als Physiotherapeutin sind verschiedene Anmeldungen und Versicherungen erforderlich. Unter anderem existiert eine Pflichtmitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.
Um die Berufsbezeichnung Physiotherapeutin führen zu dürfen, ist ein Antrag bei der Gesundheitsbehörde erforderlich, die Ihre staatliche Prüfung nach § 2 der Phys-APrV abgenommen hat. Neben Ihrem Ausbildungsnachweis können weitere Unterlagen für den Antrag erforderlich sein (polizeiliches Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis etc.).
Wenn Sie sich als Physiotherapeutin selbstständig machen, können Sie in der Regel als Freiberuflerin agieren. Unterstützung bei der Rechtsformwahl bieten Ihnen zudem Ihr Steuerberater. Neben den Voraussetzungen für eine freiberufliche Selbstständigkeit existieren verschiedene steuerlichen Vorgaben für Physiotherapeutinnen.
Grundlage für eine selbständige Tätigkeit bildet immer auch ein sogenannter Businessplan. So sollten Sie bei Ihrer Standortwahl auch weitere Faktoren wie etwa die örtliche Kaufkraft, die demografischen Merkmale sowie auch die Anzahl an Wettbewerbern berücksichtigen.
Aufgrund Ihrer Ausführungen gehe ich davon aus, dass die Fakturierung Ihrer Leistungen mit verschiedenen Privatpersonen erfolgt. Erfolgt die Abrechnung ausschließlich mit dem Hotel ist Vorsicht geboten.
Letztendlich existieren in Sachsen verschiedene Förder- und Zuschussmöglichkeiten. Diese hängen jedoch stark von Ihrem Vorhaben und Ihrem aktuellen Status ab.
Eine erste Orientierung bieten Ihnen etwa folgende Einrichtungen und Datenbanken:
Quelle:
Markus Meier
Experte Innovation
Beratungsreferent
RKW Thüringen GmbH
Stand:
Oktober 2020
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