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Physiotherapie, Rolfing, Heilpraxis: Räumlichkeiten?

Frage

Mein Freund und ich sind nebenberuflich selbständig als Physiotherapeuten als reine Hausbesuchspraxis, also ohne Räume, auf Selbstzahlerbasis. Nun haben wir die Möglichkeit, Räume zu nutzen. Er ist Heilpraktiker (ohne Beschränkungen) und möchte so die Patienten ohne ärztliche Überweisung behandeln. Bald startet er eine Zusatzausbildung zum zertifizierten Rolfer (ähnlich Osteopathie). In Zukunft möchte er das Rolfing, sowie Physiotherapie im Direktzugang anbieten. Ich bin Sportwissenschaftlerin und Physiotherapeutin und mache bald den sektoralen Heilpraktiker für Physiotherapie. Ich möchte also Therapie und Training im Direktzugang anbieten. Benötigen wir für den Erstbefund als Heilpraktiker einen Extraraum in der Praxis, auch wenn wir nur Physiotherapie und Training als Behandlung anbieten? Oder ist dies nicht nötig, weil es keine typischen Heilpraktikertätigkeiten sind? Wir planen keine Kassenzulassung - es geht ausschließlich um Privat- und Selbstzahler.

Antwort

Die Erstbefundung kann in geeigneten Räumen innerhalb der Praxis durchgeführt werden. Dies können in einer Privatpraxis auch die Behandlungsräume sein. Ein zusätzlicher Raum, in dem ausschließlich die Erstbefundung stattfindet, ist nicht notwendig.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Juli 2019

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