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Physiotherapie-Praxis: Anmeldung?

Frage

Ich werde mich zum 1. Januar 2016 als Physiotherapeut selbständig machen. Die Räumlichkeiten sind derzeit noch im Bau, der voraussichtlich im Oktober 2015 abgeschlossen wird. Ich wollte mich nun bezüglich nach allen weiteren Vorkehrungen (Anmeldungen bei Verbänden, Berufsgenossenschaft etc. sowie Abnahme der Räumlichkeiten) bei Ihnen erkundigen, um eine reibungslosen Existenzgründung sicherstellen zu können.

Antwort

Bei einer Existenzgründung im Heilmittelbereich sind die Zulassungsempfehlungen der Kassenverbände zu beachten. Ich sende Ihnen diese in der Anlage.

Grundsätzlich sind Anmeldungen notwendig beim Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Gesundheitsamt, Deutsche Rentenversicherung Bund wegen der Versicherungspflicht - von welcher Sie sich aber befreien lassen können, sofern Sie selbst einen sozialversicherungspflichtigen Angestellten beschäftigen.

Sie benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung, ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Gesundheitszeugnis, eine IK-Nummer und den Nachweis, dass Sie die Räume nutzen dürfen, also einen Mietvertrag oder Eigentumsnachweis.

Je nach Bundesland fordern die Zulassungsstellen der Krankenkassenverbände eine Abnahme Ihrer Praxis durch einen Berufsverband oder erteilen eine Zulassung rein aufgrund Ihrer Selbstauskunft. Sicherlich ist die Mitgliedschaft in einem Berufsverband für entsprechende Informationen sinnvoll, aber nicht vorgeschrieben.

Um die Existenz auf sichere Beine zu stellen, ist es in jedem Fall empfehlenswert, sich mit der betriebswirtschaftlichen Seite intensiv auseinander zu setzen und einen fundierten Businessplan inkl. der dazugehörigen Kalkulationen zu erstellen. Hierfür kann ein Gründungscoaching in Anspruch genommen werden, welches förderfähig ist, da erwiesenermaßen gut geplante Gründungen wesentlich bessere Erfolgschancen haben.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Februar 2015

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