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Physiotherapeutin: selbst zahlende Patienten ohne ärztliche Verordnung therapieren?

Frage

Ich würde gerne wissen, ob ich als Physiotherapeutin mit Fokus auf Neurologische Rehabilitation (als in erster Linie Patienten, die einen Schlaganfall erlitten haben und bereits die Behandlung in einer Rehaklinik absolviert haben) selbst zahlende Patienten ohne Einholen einer weiteren ärztlichen Verordnung therapieren kann.

Antwort

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 26.08.2009 eine klare Entscheidung getroffen:

  1. Die Ausbildung zum Heilmittelerbringer berechtigt nicht zur eigenverantwortlichen Ausübung der Heilkunde, da das Berufsbild der Gesundheitsfachberufe auf eine Krankenbehandlung nach ärztlicher Verordnung ausgerichtet ist.
  2. Für Heilmittelerbringer, die ausschließlich auf Ihrem Fachgebiet tätig werden wollen, kann eine auf eben dieses Fachgebiet beschränkte Heilpraktikererlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz erteilt werden.

Mit anderen Worten:
Eine Behandlung von Krankheiten mit Physiotherapie ist nur zulässig entweder bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (gesetzlich oder privat) oder mit (eingeschränkter) Heilpraktikererlaubnis.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Juli 2019

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