Frage
Gibt es die Möglichkeit sich als Physiotherapeutin nur für den mobilen Bereich selbständig zu machen? Oder muss man trotzdem Räumlichkeiten haben? Geht das auf Rezept oder nur für Selbstzahler?
Neugründung, Unternehmensübernahme oder Franchise: Viele Wege führen ans Ziel.
Ein gut ausgearbeiteter Businessplan bildet das Fundament Ihrer Geschäftsidee.
Für Ihr Gründungsvorhaben gibt es verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten.
Auf der Zielgeraden: Welche administrativen Aufgaben Gründende zu bewältigen haben.
Welche Versicherungen für Selbstständige verpflichtend sind und welche freiwillig.
Hier finden Sie geeignete Informations- und Beratungsangebote für Ihr Gründungsvorhaben.
Die wichtigsten Informationen zu allen gründungsrelevanten Behörden und Ämtern.
Viele Faktoren spielen bei der Wahl der Rechtsform eine Rolle.
Was gehört alles zu Eigen- und Fremdkapital? Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick.
Je nach Rechtsform müssen verschiedene Steuern ans Finanzamt entrichtet werden.
Im Folgenden stellen wir Ihnen eine Reihe von Netzwerken vor, die Ihnen vor, während oder nach Ihrer Gründung als Plattform zum Erfahrungs- und Informationsaustausch dienen können.
Wie bereite ich mich am besten auf meine Gründung vor? Welche Möglichkeiten der Finanzierung gibt es? Wer hilft weiter? Diese und viele weitere Fragen beantworten die Expertinnen und Experten im BMWK-Infopool.
Ob Rechtsanwältin, Gründungslotse oder Unternehmensberater: Die Expertinnen und Experten des BMWK-Infopools beschäftigen sich mit verschiedenen gründungsrelevanten Themen. Im Folgenden werden sie kurz vorgestellt.
Zum Stöbern: Aktuelle Meldungen aus dem Gründungskosmos
Zum Mitmachen: Veranstaltungen zu Gründung und Selbstständigkeit
Im Fokus: Unternehmerische Wandelprozesse und Herausforderungen
Aus erster Hand: Geschäftsideen und Erfahrungen von Gründenden
Jungunternehmerinnen und -unternehmer sowie Expertinnen und Experten im Gespräch.
Gründerinnen und Gründer berichten über ihre Geschäftsideen und Erfahrungen.
Publikationen zu den Themen Existenzgründung und Unternehmenskultur in Deutschland
Gibt es die Möglichkeit sich als Physiotherapeutin nur für den mobilen Bereich selbständig zu machen? Oder muss man trotzdem Räumlichkeiten haben? Geht das auf Rezept oder nur für Selbstzahler?
Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Für die Behandlung von kranken Patientinnen und Patienten benötigen Sie grundsätzlich eine ärztliche Verordnung oder die (eingeschränkte) Heilpraktikererlaubnis.
Damit können Sie Privatpatientinnen und -patienten immer und überall behandeln und diesen selbst direkt eine Rechnung stellen. Sie benötigen hierfür also keine Räume. Achten Sie dabei darauf, dass Sie laut Patientenrechtegesetz dazu verpflichtet sind, den Patienten oder die Patientin vor Behandlungsbeginn schriftlich über die auf ihn bzw. sie zukommenden Kosten zu informieren.
Für die direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist grundsätzlich eine Zulassung notwendig, welche Sie nur erhalten, wenn Sie entsprechende Räume nachweisen können.
Sie haben aber die Möglichkeit, als Freie Mitarbeiterin einer zugelassenen Praxis selbstständig tätig zu sein. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn Sie ausschließlich im Hausbesuch behandeln und die zugelassene Praxis lediglich die Abrechnung mit den gesetzlichen Kassen für Sie übernimmt.
Um Rechtssicherheit bezüglich des Themas Scheinselbstständigkeit für alle Beteiligten zu erreichen, beantragen Sie zu Beginn der Tätigkeit am besten ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
November 2023