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Physiotherapeutin: mobil ohne eigene Räumlichkeiten?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Gibt es die Möglichkeit sich als Physiotherapeutin nur für den mobilen Bereich selbständig zu machen? Oder muss man trotzdem Räumlichkeiten haben? Geht das auf Rezept oder nur für Selbstzahler?

Antwort

Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Frage.

Für die Behandlung von kranken Patientinnen und Patienten benötigen Sie grundsätzlich eine ärztliche Verordnung oder die (eingeschränkte) Heilpraktikererlaubnis.

Damit können Sie Privatpatientinnen und -patienten immer und überall behandeln und diesen selbst direkt eine Rechnung stellen. Sie benötigen hierfür also keine Räume. Achten Sie dabei darauf, dass Sie laut Patientenrechtegesetz dazu verpflichtet sind, den Patienten oder die Patientin vor Behandlungsbeginn schriftlich über die auf ihn bzw. sie zukommenden Kosten zu informieren.

Für die direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist grundsätzlich eine Zulassung notwendig, welche Sie nur erhalten, wenn Sie entsprechende Räume nachweisen können.

Sie haben aber die Möglichkeit, als Freie Mitarbeiterin einer zugelassenen Praxis selbstständig tätig zu sein. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn Sie ausschließlich im Hausbesuch behandeln und die zugelassene Praxis lediglich die Abrechnung mit den gesetzlichen Kassen für Sie übernimmt.

Um Rechtssicherheit bezüglich des Themas Scheinselbstständigkeit für alle Beteiligten zu erreichen, beantragen Sie zu Beginn der Tätigkeit am besten ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Quelle:

Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.

November 2023

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