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Physiotherapeutin bietet Rückbildungskurse an: Gewerbe anmelden?

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Frage

Ich bin ausgebildete Physiotherapeutin und habe mehrere Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich. Des Weiteren habe ich ein Studium zur Pädagogin abgeschossen und arbeite nun Vollzeit in diesem Bereich. Von einer Freundin (Hebamme) wurde mir nun angeboten, Rückbildungskurse von ihr zu übernehmen und diese eigenverantwortlich zu leiten und abzurechnen. Nun meine Fragen: Muss ich hierfür ein Gewerbe anmelden? Wie sieht es mit der Versteuerung der Einnahmen aus, wenn diese unter 450 Euro pro Monat bleiben? Gibt es weitere Einkommensgrenzen, die für die Versteuerung relevant sind?

Antwort

Als Physiotherapeutin sind Sie grundsätzlich freiberuflich im Sinne des Einkommensteuergesetztes tätig und müssen kein Gewerbe nach der Gewerbeordnung anmelden. Ob Sie aber selbständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses bei Ihrer Freundin beschäftigt sind, lässt sich nicht so ohne weiteres beurteilen. Zwar sind Sie „eigenverantwortlich“ tätig. Es kommt jedoch auch darauf an, ob Sie unternehmerisches Risiko tragen (sehr wichtig); ob Sie in das Unternehmen der Freundin eingebunden sind; ob Sie den Erfolg oder die Arbeitszeit schulden; ob Sie Ansprüche auf Urlaubsgeld oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall usw. haben. Die Grenze von 450,00 Euro ist nur bedeutend, wenn Sie als Angestellte einzustufen sind. In diesem Fall wäre eine Pauschalierung des Arbeitslohnes vorzunehmen und die Einkünfte nicht in die laufende Ermittlung der Ertragsteuer mit einzubeziehen.

Zugegeben eine etwas unbefriedigende Beurteilung, da es immer „auf die Verhältnisse des Einzelfalles“ ankommt.

Quelle: Dipl.-Finanzwirt Ludger van Holt
- Steuerberater -
Pudell und Partner PartGmbB
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Februar 2020

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