Antwort
Abhängig von der konkreten Gestaltung Ihres Workshops handelt es sich um Freiberuflichkeit oder Gewerblichkeit.
Freiberuflichkeit liegt vor, wenn es um die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Handlungsweisen und Einstellungen durch Lehrer an Schüler in organisierter und institutionalisierter Form geht. Diese organisierte und institutionalisierte Form des Unterrichts/Workshops setzt u.a. ein auf ein bestimmtes Fachgebiet bezogenes schulmäßiges Programm voraus.
Freiberuflichkeit liegt auch vor, wenn Sie in Ihrem Workshop individuelle Konzepte für die und mit den Teilnehmern erarbeiten, welche sich aus Ihrer physiotherapeutischen Qualifikation ergeben.
Gewerblichkeit hingegen ist gegeben, wenn Sie im Rahmen des Workshops individuelle Beratung in Bereichen anbieten, welche inhaltlich außerhalb Ihrer physiotherapeutischen Berufsqualifikation liegen.
Im Zweifel klären Sie den Sachverhalt direkt mit Ihrem Finanzamt.
Sofern Sie die Workshops gemeinsam z.B. als GbR anbieten, melden Sie sich gemeinsam an. Falls Sie beide als einzelne Selbständige tätig werden, meldet sich jeder separat an.
Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Juni 2018
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