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Physiotherapeutin: Kurse in Hebammenpraxis anbieten?

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Frage

Ich bin Physiotherapeutin und habe die Möglichkeit in einer Hebammenpraxis Räume stundenweise zu mieten und Rückbildungskurse zu geben. Bisher hat die Hebamme die Kurse selbst gegeben und mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Physiotherapeuten waren bisher nicht dort tätig. Wie muss ich vorgehen, damit die Kurse weiterhin mit der Krankenkasse abgerechnet werden können und ich dort selbständig tätig sein kann?

Antwort

Melden Sie sich mit einem Konzept zur Rückenschule (gerne auch mit der Übernahme des Konzeptes der Hebamme) bei den jeweiligen Krankenkassen.
Jenes muss auf dem Leitfaden Prävention beruhen:
www.gkv-spitzenverband.de (www)
sowie:
www.gkv-spitzenverband.de/Leitfaden_Praevention (www)

Nach der Anmeldung ist eine Erstattung der Kursgebühren bei den Krankenkassen durch die Patienten problemlos möglich.

Einige Krankenkassen bieten auch eine direkte Onlinedatenbank, bei der Sie sich direkt registrieren können: www.bkk-praeventionskurse.de (www)

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
September 2013

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