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Physiotherapeuten-GbR aufgelöst: Bestätigung für Krankenkasse?

Frage

Habe eine GbR mit einer Partnerin (Physiotherapie) gekündigt. Will in den alten Räumen mit ihr eine Praxisgemeinschaft gründen (hatten wir vorher auch)? Jetzt will die Krankenkasse erst die neue Zulassung erteilen, wenn meine Partnerin mir bestätigt, dass die GbR gekündigt worden ist. Das kann doch nicht möglich sein. Sie kann als Einzelperson die GbR doch nicht alleine weiter führen. Was mache ich?

Antwort

Sie haben in diesem Fall folgende Möglichkeiten:

  • Senden Sie einen evtl. vorhandenen Auflösungsvertrag oder Auflösungsvereinbarung an die Kassenverbände.
  • Alternativ verweisen Sie auf eine entsprechende Kündigungsklausel im GbR-Vertrag und legen Sie Ihr passendes Kündigungsschreiben bei.
  • Falls es keine Kündigungsklausel im Vertrag gibt, gelten die gesetzlichen Vorgaben und Sie können ebenfalls Ihre Kündigung vorlegen.

Grundsätzlich geht es den Kassen darum, dass nicht einseitig ein Partner eigenmächtig bei den Kassen eine andere Bankverbindung bekannt gibt und dann das Geld unberechtigterweise dort hinfließt. Gerne kann daher die Kasse bei der Zulassung parallel Ihre ehemalige Partnerin darüber informieren, dass mit dem neuen Zulassungsdatum die alte Zulassung automatisch erlischt, da ja wie von Ihnen geschrieben tatsächlich die ehemalige Partnerin die GbR nicht alleine weiterführen kann.

Beachten Sie, dass Sie für die neue Zulassung schnellstmöglich sämtliche Unterlagen (Haftpflichtversicherung etc.) neu ausgestellt auf Ihren Namen einreichen, um eine Zulassungslücke zu verhindern.

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
September 2015

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