Physiotherapeut und Heilpraktiker: für GKV-Versicherte und Selbstzahler?
Frage
Ich bin Physiotherapeut und Heilpraktiker für Physiotherapie und plane gerade die Übernahme einer Physiotherapie-Praxis als GKV-Praxis. Zusätzlich möchte ich Physiotherapie gern auch für Selbstzahler anbieten. Kann ich das in den bestehenden Praxisräumen tun oder ist das zeitlich und/oder räumlich zu trennen? Muss ich die heilpraktische Tätigkeit beim Zulassungsantrag mit angeben? Wenn ja - als was? Als interdisziplinäre Praxis oder gibt es etwas Anderes?
Antwort
Seit Dezember 2018 ist es nach den Zulassungsempfehlungen möglich, auch Heilpraktikerleistungen in denselben Räumlichkeiten während der regulären Öffnungszeiten anzubieten (siehe GKV Spitzenverband).
Das muss daher beim Zulassungsantrag nicht eigens erwähnt werden.
Sie betreiben als Physiotherapeut eine Einzelpraxis.
Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
September 2019
Hotline 030-340 60 65 60
Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr