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Physiotherapeut: Osteopathie anbieten?

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Frage

Wäre es möglich, zusätzlich in einer meiner vorherigen Arbeitsstellen (Physiotherapiepraxis mit Kassenzulassung) freiberuflich zu arbeiten und dort ebenfalls Osteopathie anzubieten (dort als Physiotherapeutin, nicht als Heilpraktikerin). Da ja manche Krankenkassen die Osteopathie zum Teil übernehmen, wenn der Therapeut gleichzeitig auch Physiotherapeut ist. Bzw. kann ich als Freiberuflerin sowohl als Physiotherapeutin als auch als Heilpraktikerin (dann natürlich zeitlich oder räumlich abgegrenzt) in einer Kassenpraxis arbeiten? Oder sollte ich in der Kassenpraxis lieber von einer selbständigen Tätigkeit absehen und Physiotherapie/Osteopathie nur im Angestelltenverhältnis durchführen?

Antwort

Als Physiotherapeutin ist Ihnen die Ausübung der Osteopathie untersagt, siehe: www.justiz.nrw.de

Die Osteopathie wird von einigen Krankenkassen übernommen, wenn ein Arzt die Osteopathische Behandlung befürwortet. Siehe z.B.: www.tk.de
Daher können Sie wie geplant die Osteopathie als Heilpraktikerin durchführen. Je nach Krankenversicherung unter der Voraussetzung, dass sämtliche geforderte Unterlagen eingereicht werden, erstattet die Kasse ihrem Klienten dann die Kosten.

In einer für die Behandlung von Gesetzlich Versicherten Physiotherapiepraxis ist eine Raumnutzung als Heilpraktikerin nur vor- oder nach den offiziellen Öffnungszeiten möglich, während Sie in der Tätigkeit als Physiotherapeutin zu jeder Zeit anwesend sein dürfen.

Ob Sie die Tätigkeit als Physiotherapeutin sodann als Angestellte oder als selbstständig Tätige ausüben, ist abhängig davon bei welcher Variante Ihnen am Ende ein höheres Einkommen verbleibt. Das ist von verschiedenen Sachverhalten abhängig wie Gehalt, zeitliches Invest, je nach Variante höhere oder niedrigere Sozialversicherungsbeiträge, Raumkosten usw.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Juli 2017

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