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Pflegefachkräfte: Scheinselbständigkeit vermeiden?

Frage

Wir - mehrere exam. Pflegefachkräfte - die seit Jahren freiberuflich in Einrichtungen/Kliniken arbeiten, haben Probleme mit der Deutschen Rentenversicherung Bund, die sehr oft Scheinselbständigkeit unterstellt. Wir sind auf der Suche nach einer Lösung unseres Problems, da wir alle nicht mehr in eine Festanstellung wollen.

Wir denken an die Gründung einer GbR, GmbH oder stillen Gesellschaft mit entsprechend festangestellten Mitarbeitern, die wir auch als Erfüllungsgehilfen einsetzen können. Können Sie uns eine Gesellschaftsform empfehlen, die uns vor dem Vorwurf der Scheinselbständigkeit schützt? Gespräche mit diversen Rechtsanwälten und Steuerberatern führten leider zu unterschiedlichen Einschätzungen. Anfragen bei drei gesetzlichen Krankenkassen ergaben, dass man auch einen Pflegedienst gründen und mit diesem in Einrichtungen arbeiten kann (auch ohne dass man eine Kassenzulassung mit den entsprechenden Auflagen wie Personalstärke, PDL etc. haben muss), sofern die Einrichtungen bereit sind, die Dienstleistung entsprechend alternativ abzurechnen.

Antwort

In der Tat ist die mutmaßliche Scheinselbstständigkeit bei Pflegekräften seit Jahren ein Dauerbrenner. Eine mögliche Alternative wäre neben der Gründung einer eigenen Firma zunächst einmal die Antragstellung auf Statusfeststellung bei der Deutschen Rentenversicherung. Denn nur dann, wenn diese von einem Angestelltenstatus in der jetzigen Situation ausgeht, würde sich die Frage nach einer Alternative überhaupt stellen.

Geht man nun davon aus, dass ein Handeln notwendig wird, kann die Gründung einer Gesellschaft eine Lösung sein. Dabei kommt es bei der Wahl der Gesellschaftsform unter anderem auch darauf an, welches Gründungskapital vorhanden und welche Haftungsabschottung gewünscht ist.

Die von Ihnen angesprochene stille Gesellschaft ist lediglich eine Sonderform einer Gesellschaft, bei der man sich an einer Unternehmung eines anderen derart beteiligt, dass man für eine Einlage am Gewinn beteiligt wird. Es handelt sich dabei also nicht um eine eigene selbstständige Gesellschaftsform, sondern setzt vielmehr eine solche voraus.

Für die Gründung einer GbR sprechen vor allem die im Vergleich zu anderen Gesellschaften geringeren Anforderungen. Der große Vorteil dieser Gesellschaftsform liegt darin, dass die geschäftsführenden Gesellschafter keinen Anstellungsvertrag, wie der Geschäftsführer bei der GmbH, haben, was auf die Liquidität und den monatlichen Finanzbedarf der Gesellschaft Auswirkungen haben kann. Gerade weil Sie mitteilen, dass keine von Ihnen in ein Anstellungsverhältnis möchte, eignet sich diese Gesellschaftsform besonders. Denn keiner der Gesellschafter ist bei dem Auftraggeber oder der Gesellschaft selbst angestellt. Zu beachten ist bei dieser Rechtsform allerdings auch, dass alle Gesellschafter nicht nur für das eigene, sondern auch für das Handeln anderer Gesellschafter verantwortlich gemacht werden können. Zudem sieht diese Gesellschaftsform keine Begrenzung auf das Gesellschaftsvermögen vor. Im Falle des Falles haften die Gesellschafter auch mit ihrem Privatvermögen. Gerade weil Sie auch an die Anstellung weiteren Personals denken, sollten Sie diese Gefahr nicht unterschätzen.

Einigen dieser Risiken kann man beispielsweise durch Gründung einer GmbH begegnen. Auch wenn hier mehr Gründungskapital erforderlich ist und mehr Formalismus eingehalten werden muss, besteht der große Vorteil in der Haftungsbegrenzung. Hier ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt, sodass das Privatvermögen außen vor bleibt. Zu bedenken ist aber, dass bei dieser Gesellschaftsform der Geschäftsführer und die weiteren Mitarbeiter bei der GmbH angestellt werden. Das wiederrum führt dazu, dass auch unbedingt die notwendige Liquidität gesichert sein muss. Denn monatlich sind hier beispielsweise die Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.

Sie sehen also, dass jede Gesellschaftsform ihre Vor- und Nachteile hat. Sollten Sie Wert darauf legen, möglichst ohne Anstellungsvertrag zu arbeiten, wäre die GbR sicher die passende Wahl. Wenn es Ihnen jedoch nichts ausmacht bei der eigenen Firma angestellt zu sein, ist die Gründung einer GmbH ratsam.

Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
TS Legal - RECHT und MARKE-ting verbunden
Februar 2015

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