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Pflegedienstleitung: freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit?

Frage

Ich würde gerne wissen, ob ich mit meiner Gründungsidee unter die Freiberuflichkeit falle. Meine Geschäftsidee: Pflegedienstleitung (Interims-PDL), Projektbegleitung in Altenheimen z.B. bei Einführung PC-gestützter Dokumentation, Schulungen z.B. Expertenstandard.

Antwort

Der Freie Beruf im steuerrechtlichen Sinne wird in Katalogberufe und den Katalogberufen ähnliche Berufe differenziert. Darüber hinaus zählen hierzu die sogenannten Tätigkeitsberufe in Gestalt der wissenschaftlichen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeit. Zu den Katalogberufen zählen unter anderem die Heilberufe, wie etwa Ärzte und Krankenschwestern. Der ambulante Pflegedienst stellt nur dann einen Freien Beruf dar, wenn therapeutische Dienstleistungen angeboten und umgesetzt werden. Die von Ihnen geplante Pflegedienstleistung (Interims-PDL), Projektbegleitung in Altenheimen z.B. bei Einführung PC-gestützter Dokumentation ist nicht auf den Heilungsprozess, sondern auf betriebswirtschaftliche Themen und deren Umsetzung ausgerichtet, sodass kein Freier Beruf, sondern eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.

Sollten Sie Schulungen anbieten, so ist die "unterrichtende Tätigkeit" grundsätzlich ein Freier Beruf i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. "Unterricht im Sinne des Einkommensteuergesetzes ist die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Handlungsweisen und Einstellungen in organisierter und institutionalisierter Form" (vgl. BFH-Urteile vom 13.01.1994 IV R 79/92, BFHE 173, 331, BStBl II 1994, 362, und vom 18.04.1996 IV R 35/95, BFHE 180, 568, BStBl. 1996, 573). Die organisierte und institutionalisierte Form des Unterrichts erfordert u.a. ein auf ein bestimmtes Fachgebiet bezogenes schulmäßiges Programm zur Vermittlung von Kenntnissen. Zwar kann der Unterricht auch individuell in Form von Einzelunterricht erteilt werden (vgl. Urteile in BFHE 173, 331, BStBl II 1994, 362, und in BFHE 180, 568, BStBl II 1996, 573), eine Lehrtätigkeit liegt allerdings dann nicht mehr vor, wenn sie die Erarbeitung und Entwicklung eines auf die speziellen Bedürfnisse einer Person abgestellten, nicht auf einen Fachbereich beschränkten Programmes erfordert. In diesem Fall handelt es sich um eine beratende Tätigkeit, für die ein Gewerbe anzumelden ist. Prüfen Sie bitte, inwieweit Sie diese Anforderungen erfüllen. Wenn Sie zu dem Ergebnis kommen, eine beratende Tätigkeit auszuüben, müssen Sie von einem Gewerbe ausgehen.

Beachten Sie noch die folgenden Punkte:

Selbstständig Lehrende, die keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, unterliegen grundsätzlich der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Eine Sicherheit für die Einstufung als Freiberufler im steuerlichen Sinne gibt nur die so genannte "verbindliche Auskunft" des Finanzamtes. Eine derartige Festlegung der Finanzverwaltung ist jedoch mit hohen Anforderungen und mit Kosten verbunden.

Üben Sie sowohl eine freiberufliche Tätigkeit als auch eine gewerbliche Tätigkeit aus, so liegt eine sog. gemischte Tätigkeit vor. Man unterscheidet zwischen trennbar gemischten und untrennbar gemischten Tätigkeiten. Bei untrennbaren Tätigkeiten ist entscheidend, welche der Tätigkeiten für das Erscheinungsbild der Gesamtbetätigung prägend im Vordergrund ist ("Geprägetheorie"). Bei der trennbar gemischten Tätigkeit sind die Tätigkeiten steuerlich getrennt zu behandeln, wenn zwischen den beiden Bereichen kein unmittelbarer Zusammenhang besteht. Wenn Ihre gewerblichen und freiberuflichen Tätigkeiten getrennt in Rechnung gestellt und verbucht werden können, haben Sie auch getrennte Erfassungen bei der Steuer.

Handelt es sich bei Ihrer Tätigkeit um ein Gewerbe, müssen Sie diese beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Die Kosten betragen gemeindeabhängig zwischen 15 und 60 Euro. Handelt es sich um einen Freien Beruf, so erfolgt die Anmeldung beim zuständigen Finanzamt mittels Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Nähere Informationen zu den Freien Berufen finden Sie in der BMWi-Publikation GründerZeiten Nr. 17: Existenzgründungen durch freie Berufe (PDF, 932  KB)

Quelle: Chanell Eidmüller
Rechtsanwältin
Leiterin der Gründungsberatung
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
November 2015

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