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Pflegeberater: Provisionszahlung an Dienstleister?

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Frage

Ich möchte mich als Pflegeberater (ausgebildet nach §7a SGB XI) selbständig machen und für meine Vermittlung an Dienstleistern wie beispielsweise Pflegestationen, Umzugsfirmen, Handwerker usw. eine Provision erheben. Ist bei den Pflegestationen, die monatlich an dem Pflegebedürftigen verdienen (ab 450 EUR bis 1550 EUR von den Pflegekassen + evtl. Eigenanteil und Zulagen), eine Provision von 150 EUR pro vermittelten Kunden angebracht? Oder darf es etwas mehr oder lieber etwas weniger sein? Für alle anderen Dienstleister habe ich eine Pauschale von 7% vom Auftragsvolumen festgesetzt. Sind das umsetzbare Pauschalen?

Antwort

Die Pflegeberater nach SGB 11 7a werden direkt von den Pflegekassen vergütet, siehe:
"Die durch die Tätigkeit von Pflegeberatern und Pflegeberaterinnen entstehenden Aufwendungen werden von den Pflegekassen getragen und zur Hälfte auf die Verwaltungskostenpauschale nach § 46 Abs. 3 Satz 1 angerechnet." www.gesetze-im-internet.de (www)
Die Pflegeberater müssen daher neutral sein, siehe:
www.gesetze-im-internet.de/sgb_11 (www)

Die entgeltliche Zuweisung im Gesundheitswesen ist auf Grund der notwendigen Neutralität verboten.

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Februar 2014

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