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Osteopathie: Ausübungsberechtigung?

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Frage

Gilt es für alle Bundesländer, dass Physiotherapeuten und Masseure mit osteopathischer Ausbildung auf ärztliche Anweisung als Osteopath tätig sein dürfen? Welche anderen Voraussetzungen muss man erfüllen? Wo kann man das nachlesen (Gesetzestexte o.ä.)?

Antwort

In Deutschland sind weder der Beruf des Osteopathen noch dessen Ausbildung staatlich (außer in Hessen durch die Weiterbildungs- und Prüfungsordnung WPO Osteo) geregelt (www.osteopathie.de (www)).
Zudem gilt die Osteopathie als Medizin und darf daher nur von Ärzten oder Heilpraktikern ausgeübt werden. Wer weder Arzt noch Heilpraktiker ist, darf nur im so genannten Delegationsverfahren, also auf Anweisung eines Arztes oder Heilpraktikers, osteopathisch arbeiten.

Diese Regelung gilt (bis auf Hessen, auch wenn das Gesetz im Dez. 2013 ausgelaufen ist, wird es weiter praktiziert, es gibt keine gegenteiligen Stimmen dazu) bundesweit. In Hessen dürfen Physiotherapeuten ohne Heilpraktikerabschluss ohne ärztliche Verordnung Osteopathie betreiben. siehe: www.iww.de (www) sowie: www.rp-darmstadt.hessen.de (www)

Die Vergütung über die Krankenkassen indes bedarf geringer weiterer Auflagen, siehe z.B.: www.tk.de (www)

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Mai 2014

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