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Neurologisch/psychiatrische Arztpraxis: Neurofeedback anbieten?

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Frage

Ich bin staatlich geprüfte Ergotherapeutin mit der Zusatzqualifikation Neurofeedback. Ist es möglich in einer neurologisch/psychiatrisch ausgerichteten Arztpraxis nur Neurofeedback durchzuführen? Müssten hierbei die Raumbedingungen einer ergotherapeutischen Praxis erfüllt werden oder nicht?

Antwort

Grundsätzlich kann in einer Arztpraxis Neurofeedback durchgeführt werden. Ärzte können diese Leistung jedoch nicht mit den Krankenkassen abrechnen, sondern nur als sogenannte IGeL-Leistung dem Patienten privat in Rechnung stellen. Hierfür sind keine besonderen Anforderungen an den Raum zu stellen.

Im Rahmen einer ergotherapeutischen Behandlung ist Neurofeedback als Methode bei sensomotorisch-perzeptiver oder psychisch-funktioneller Behandlung grundsätzlich zulässig und bei Vorliegen einer entsprechenden Verordnung mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechenbar. Für die Abrechnung mit den gesetzlichen Kassen ist jedoch eine Kassenzulassung notwendig, welche auf keinen Fall in einer Arztpraxis erteilt werden kann.

Wenn die Behandlungen also in der Arztpraxis stattfinden sollen, kann entweder der Arzt diese Leistungen dem Patienten privat in Rechnung stellen oder Sie als Ergotherapeutin können das Neurofeedback den Patienten privat in Rechnung stellen, wobei Sie hierfür eine ärztliche Verordnung oder die (sektorale) Heilpraktikererlaubnis brauchen.

Die Bezahlung der Neurofeedbackbehandlung im Rahmen der Ergotherapie durch die gesetzlichen Krankenkassen ist nur in den Räumen einer zugelassenen Ergotherapiepraxis möglich.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
November 2017

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