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Mobiles Massageunternehmen: Kassenzulassung?

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Frage

Seit circa einem Jahr habe ich ein eigenes kleines mobiles Massageunternehmen und bin auch seit 2010 staatlich geprüfter und anerkannter Masseur und medizinischer Bademeister. Ich arbeite auf der jetzigen Basis rein privat und würde jetzt auch gerne die Kassenzulassung haben, um Rezepte abrechnen zu dürfen. Brauche ich dazu eigene Räumlichkeiten oder kann ich dies auch mobil anbieten?

Antwort

Eine Zulassung nach dem SGB V ist nur mit zulassungsfähigen Räumen möglich, siehe: www.gkv-spitzenverband.de (www).

Alternativ können Sie als Freier Mitarbeiter und damit selbstständig auch im Auftrag von anderen Massagepraxen Therapien durchführen.
Achtung: Als Hausbesuch ist das nur möglich, wenn jene auf der Verordnung auch verordnet wurde. Anderenfalls hat die Therapie in der jeweiligen Praxis zu erfolgen.

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
September 2013

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