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Mobile Ergotherapie-Service: Gründungsvoraussetzungen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Um in meiner Stadt den großen Bedarf der Seniorenversorgung abzudecken, die Hilfe im eigenen Haus benötigen, planen wir einen mobilen Ergotherapie-Service (Alltagshilfe, Gedächtnistraining etc.). Wie kann dieser notwendige Service etabliert werden, ohne eine Ergotherapie-Praxis zu gründen? Die Zertifikate und Berufserfahrung sind vorhanden.

Antwort

Grundsätzlich ist entscheidend, wer die Kosten übernehmen soll.

Bezüglich der Abrechnung mit den gesetzlichen und Ersatzkassen ist eine Praxiszulassung unumgänglich, welche an entsprechende Räume gebunden ist. Die Zulassungsvoraussetzungen finden Sie z.B. auf den Seiten der Ersatzkassen: www.vdek.com

Für die Behandlung von Privatpatienten sind keine räumlichen Vorgaben vorhanden. Diese können Sie also auch ohne eine zugelassene Praxis durchführen und den Patienten in Rechnung stellen.

Quelle: Christine Donner
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
September 2016

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