Antwort
Die Voraussetzungen finden Sie in den Zulassungsempfehlungen: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/heilmittel/zulassungsempfehlungen/zulassungsempfehlungen.jsp
Dort können Sie entnehmen, dass Sie ganztägig zur Verfügung stehen müssten, wenn Sie selbst eine Zulassung für die Behandlung gesetzlich Versicherter beantragen wollen. In Ihrem Fall bieten sich daher reine Privatzahler-Leistungen an, mit privatärztliche Verordnung. Hierfür ist lediglich eine Anmeldung beim Gesundheitsamt erforderlich, sowie natürlich der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, sowie beim Finanzamt. Klären Sie zudem eine mögliche Sozialversicherungspflicht direkt mit Ihrer Krankenkasse.
Alternativ können Sie auch als freie Mitarbeiterin für andere Praxen tätig werden. Sie arbeiten so über die Zulassung einer anderen Praxis, müssen dann allerdings auch deren Räume nutzen. Sie können eigene Patienten akquirieren sowie einen evtl. Überhang an Patienten in der Praxis bedienen. Beachten Sie dabei aber die Kriterien einer Scheinselbständigkeit. Im Falle einer Tätigkeit als freie Mitarbeiterin ist ein Statusfeststellungsverfahren bei der Rentenversicherung unmittelbar nach Aufnahme der Tätigkeit sehr anzuraten.
Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Juni 2018