Frage
Kann ich als Inhaberin einer Privatpraxis im Rahmen eines Kooperationsvertrages mit der Frühförderstelle logopädisch tätig sein? Die Frühfördermaßnahmen werden durch die jeweilige gesetzliche oder private Krankenversicherung an die Lebenshilfe gezahlt. Ich rechne direkt mit der Frühförderstelle in der Lebenshilfe ab.