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Logopäde: Kooperation mit Frühförderstelle?

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Frage

Kann ich als Inhaberin einer Privatpraxis im Rahmen eines Kooperationsvertrages mit der Frühförderstelle logopädisch tätig sein? Die Frühfördermaßnahmen werden durch die jeweilige gesetzliche oder private Krankenversicherung an die Lebenshilfe gezahlt. Ich rechne direkt mit der Frühförderstelle in der Lebenshilfe ab.

Antwort

Ja - das ist problemlos möglich.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Juni 2018

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