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Leitung eines Therapiezentrums: freiberufliche Tätigkeit?

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Frage

Ich arbeite derzeit an der Gründung eines Therapiezentrums und habe an verschiedenen Stellen verschiedene Aussagen zu meiner freiberuflichen Tätigkeit bzw. Gewerbesteuerpflicht in Erfahrung gebracht. Nun frage ich Sie um Rat, ob ich als Praxisleiter (selbst staatlich anerkannter Ergotherapeut) freiberuflich bleibe. Geplant ist es fachfremde Therapeuten (Physiotherapeuten und Logopäden) in meiner Praxis einzustellen und als fachliche Leitungen in die Praxis zu integrieren.

Antwort

Die Tätigkeit von Ergotherapeuten, Physiotherapeuten und Logopäden ist jeweils für sich betrachtet unstreitig als freiberuflich einzustufen. Werden diese Leistungen „unter einem Dach“ in Form eines Therapiezentrums angeboten, so kann eine Gewerblichkeit dadurch entstehen, dass Sie (a) das Therapiezentrum aus Haftungsgründen in Gestalt einer gewerblichen Rechtsform, z.B. einer GmbH, ausüben, (b) Sie Leistungen erbringen, für die Sie nicht die erforderliche Qualifikation besitzen. Werden für diese „fachfremden“ Bereiche entsprechende Fachkräfte eingestellt, so ändert sich an der Beurteilung zunächst nichts. Etwas Anderes gilt erst dann, wenn - wie von Ihnen beabsichtigt - für den jeweiligen Bereich zumindest eine angestellte Fachkraft als fachliche Leitung agiert.

Quelle: Chanell Eidmüller
Rechtsanwältin
Leiterin der Gründungsberatung
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
Februar 2018

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