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Krankenschwester: Möglichkeit der Selbständigkeit?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Für einen Wohlfahrtsverband arbeite ich seit vier Jahren als Pflegeberaterin. Ich bin examinierte Krankenschwester mit einer Weiterbildung. Wäre es möglich, sich selbständig zu machen?

Antwort

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit als Pflegeberater auf selbstständiger Basis tätig zu sein. Siehe: www.gesetze-im-internet.de

Die Möglichkeit der Kostenübernahme Ihrer Beratung durch die Pflegekasse ist indes mit diesen zu klären.

Zum Marktgeschehen und zur genauen Qualifikation der Pflegeberater finden Sie hier umfassende Informationen: www.gkv-spitzenverband.de
sowie: www.aok-gesundheitspartner.de

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Oktober 2016

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