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Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin: Praxis im eigenen Haus?

Frage

Ich plane ein Einfamilienhaus zu kaufen, in dem ich die Räume im Dachgeschoss (Zimmer/ Toilette/ kl. Büro) als Praxis nutzen. Ich bin Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin mit Kassenzulassung. Was muss ich beachten? Müssen die Räume zur beruflichen Nutzung genehmigt werden?

Antwort

Besprechen Sie Ihr Vorhaben zunächst mit der KV, in Bezug auf die Fortsetzung Ihrer Zulassung bei Umzug in einen anderen Ortsteil Ihrer Stadt.

Im Anschluss nehmen Sie Kontakt zum Bauamt auf, ob dieses einer Nutzungsänderung bei vorheriger Nutzung zu reinen Wohnzwecken zustimmt.

Melden Sie Ihren Praxissitz zudem beim örtlichen Gesundheitsamt an/um.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Mai 2017

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