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Interdisziplinäre Heilmittelpraxis: Zulassung?

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Frage

Meine Partnerin und ich möchten eine Physiotherapiepraxis eröffnen, in der interdisziplinäres Therapieren großgeschrieben ist. Das heißt, wir möchten auch Ergotherapie, Logopädie, Osteopathie und Heilpraktik anbieten. Jetzt stehen wir vor dem Problem der rechtlichen Möglichkeiten / Zulassungsbedingungen (GKV):

Müssen wir die Kollegen der o.g. Berufe fest anstellen oder können sie auch freiberuflich für uns tätig sein bzw. die nötigen Räumlichkeiten von uns untervermietet bekommen? Wie sehen hierbei die rechtlichen Bedingungen aus? Kassenzulassung, räumliche Bedingungen (gemeinsame Nutzung von Empfang / Wartebereich + WC), zeitgleiche Nutzung der Räumlichkeiten. Können wir das irgendwo nachlesen?

Antwort

Eine interdisziplinäre Heilmittelpraxis mit Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie ist grundsätzlich möglich. Bezogen auf eine Kassenzulassung sind allerdings die Zulassungsempfehlungen zu beachten, welche ich Ihnen im Anhang mit sende. Für die anderen Heilmittel wäre für die Zulassung neben den räumlichen und Ausstattungs-Bedingungen, jeweils eine angestellte Fachliche Leitung in Vollzeit notwendig, wenn Sie selbst die Zulassung erhalten wollen. Alternativ können Sie über eine Untervermietung der entsprechenden Räume mit anderen Heilmittelerbringern eine Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis gründen.

Empfang, Büro, Warte- und Sanitärbereich können gemeinsam genutzt werden. Die therapeutischen Behandlungsräume müssen jeweils einem Heilmittel zugewiesen werden und können auch nicht abwechselnd genutzt werden.

Die Zulassungsvoraussetzungen schreiben zudem vor, dass die Praxis in sich abgeschlossen und von anderen gewerblichen oder privaten Bereichen getrennt sein muss. Dies bedeutet, dass die Bereiche Ostheopatie und Heilpraktik entweder baulich oder zeitlich getrennt angeboten werden müssten. Alternativ wäre eine Genehmigung bei den Zulassungsstellen der Krankenkassen vorab zu erfragen. Eine Sondergenehmigung ist grundsätzlich möglich, liegt aber im Ermessen der betreffenden Sachbearbeiter.

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Januar 2015

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