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Heilpraktikerpraxis in Wohnhaus: Nutzungsänderung?

Frage

Ich möchte als sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie in meinem Wohnhaus einen Raum nutzen, um als sektoraler Heilpraktiker tätig zu werden. Muss ich eine Nutzungsänderung beim Bauamt einreichen?

Antwort

Ja, allein aus Brandschutzgründen ist ein Nutzungsänderungsantrag beim Bauamt zu stellen, wenn Patienten/Klienten Sie aufsuchen.

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
August 2015

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