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Heilpraktikerpraxis: Kollegen in Praxis aufnehmen?

Frage

Ich arbeite als freiberuflicher Heilpraktiker (mit erfolgter Gesundheitsamtprüfung) auf eigene Verantwortung in gemieteten Praxisräumen. Wegen der Kleinunternehmerregelung fällt keine USt an. Um die Praxisräume besser auszulasten, möchte ich weitere Leistungen (z.B. psychologische Beratung) über einen Freiberufler anbieten. Dieser soll auf eigene Verantwortung agieren, also eigene Kunden akquirieren, eigene Termine vereinbaren und frei sein, seine Arbeitsleistung auch anderweitig anzubieten. Der Freiberufler sollte allerdings den Klienten, die in meinen Praxisräumen beraten werden, keine Rechnungen schreiben. Dies sollte allein über mich geschehen. Im Gegenzug würde der Freiberufler seinerseits Rechnungen an mich schreiben - in geringer Höhe. Die Differenz wäre mein Verdienst, um meine Praxiskosten zu decken. Alternativ könnte der Freiberufler Klienten-Rechnungen in voller Höhe schreiben, und ich könnte meinerseits an ihn Rechnungen für Praxisräume stellen sowie weitere Leistungen meinerseits, z.B. Supervision seiner Arbeit durch mich. Ich würde ersteres bevorzugen, bin mir aber über die Konsequenzen (insb. Haftung) unsicher.

Antwort

Im Außenverhältnis haften Sie stets für Ihre Freien Mitarbeiter sowie für Ihre Angestellten, wenn jene in Ihrem Namen tätig werden. Im Innenverhältnis können Sie etwaige Verluste natürlich einklagen, wenn der Mitarbeiter über die finanziellen Ressourcen dazu verfügt bzw. bei Mitarbeitern dies die Rechtlage und der Arbeitsvertrag ergeben.

Wenn Sie hingegen lediglich Räumlichkeiten, Equipment oder Beratungshilfe bzw. anderweitige Unterstützungen in Rechnung stellen, haben Sie diese Problematik nicht.

Als Heilpraktiker sind Sie im Übrigen stets von der Umsatzsteuer befreit, außer Sie führen Tätigkeiten aus, welche nicht Teil eines der Diagnose, Behandlung, Vorbeugung und Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen dienenden Leistungskonzeptes sind.

Quelle:
Christine Donner
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
März 2013

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