Frage
Ich arbeite als freiberuflicher Heilpraktiker (mit erfolgter Gesundheitsamtprüfung) auf eigene Verantwortung in gemieteten Praxisräumen. Wegen der Kleinunternehmerregelung fällt keine USt an. Um die Praxisräume besser auszulasten, möchte ich weitere Leistungen (z.B. psychologische Beratung) über einen Freiberufler anbieten. Dieser soll auf eigene Verantwortung agieren, also eigene Kunden akquirieren, eigene Termine vereinbaren und frei sein, seine Arbeitsleistung auch anderweitig anzubieten. Der Freiberufler sollte allerdings den Klienten, die in meinen Praxisräumen beraten werden, keine Rechnungen schreiben. Dies sollte allein über mich geschehen. Im Gegenzug würde der Freiberufler seinerseits Rechnungen an mich schreiben - in geringer Höhe. Die Differenz wäre mein Verdienst, um meine Praxiskosten zu decken. Alternativ könnte der Freiberufler Klienten-Rechnungen in voller Höhe schreiben, und ich könnte meinerseits an ihn Rechnungen für Praxisräume stellen sowie weitere Leistungen meinerseits, z.B. Supervision seiner Arbeit durch mich. Ich würde ersteres bevorzugen, bin mir aber über die Konsequenzen (insb. Haftung) unsicher.