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Heilpraktikerin und Kosmetikerin: Haarentfernung durch Lasertechnik anbieten?

Frage

Ich bin Heilpraktikerin und möchte mich zusammen mit einer Kosmetikerin selbständig machen. Wir wollen Haarentfernung durch Lasertechnik anbieten. Benötige ich dafür extra einen Gewerbeschein nur für mich oder gibt es da einen, den wir uns zusammen besorgen können? Oder zählt das medizinische Lasern zu meiner Tätigkeit als HP?

Antwort

Bei Personengesellschaften (z.B. GbR oder OHG) ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein eigener Vordruck auszufüllen. Bei juristischen Personen wie der GmbH indes ist der gesetzliche Vertreter anzugeben.

Auch Kosmetiker dürfen mittels Lasertechnik, die mit Radiofrequenz arbeiten, Haare entfernen. Damit dürfen IPL- (FPL-, CPL-) und RFT-Geräte auch von Kosmetikern betrieben werden. Hauptsächlich kann man zwischen kosmetischen und medizinischen IPL-Systemen differenzieren, die sich vor allem in der Effektivität und der Behandlungsqualität unterscheiden.

Um zu wissen, welches System für welche Behandlungen mit welchem Qualitätsanspruch den gewünschten Effekt erzielt, studieren Sie die klinischen Studien der jeweiligen Systeme, die von Dermatologen oder Universitätskliniken durchgeführt worden sein sollten.

Alexandrit-, Dioden- oder der YAG-Laser werden hingegen nur an Ärztezentren veräußert und sind nur dort in dafür zertifizierten Einrichtungen zugelassen.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
August 2017

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