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Heilpraktikerin: gemeinsame Gründung mit Osteopath und Kosmetikerin?

Frage

Ich bin Heilpraktikerin und möchte mich selbständig machen. Da ich Ästhetik und Massagen anbiete, muss ich ein Gewerbe anmelden. Kann ich mich mit einem Osteopathen oder einer Kosmetikerin zusammentun? Und wie ist das mit der Gewerbesteuer?

Antwort

Es wird nicht ganz deutlich, ob Sie sich in einer Gesellschaft zusammentun wollen und Sie in diesem Rahmen die Fragen stellen oder ob es lediglich um gemeinsame Räumlichkeiten geht.

Bei der Raumfrage: Sie können grundsätzlich Räume mit anderen Berufen teilen. Ob besondere räumliche Anforderungen entstehen, teilt Ihnen das für Sie örtlich zuständige Gesundheitsamt mit.

Hinweis: Osteopath ist im Übrigen kein eigenständiger Beruf, sondern die Ausübung ist immer nur in Verbindung als Heilpraktiker oder Arzt möglich.

Wenn Sie indes die Gründung einer Gesellschaft anstreben, ist die Verbindung mit einem Heilpraktiker oder Arzt für diesen nicht ratsam, da beide im Rahmen Ihrer Tätigkeitsdefinition Freie Berufe sind. Eine Gesellschaft aus Freien Berufen mit Gewerbetreibenden macht jede Tätigkeit innerhalb der Gesellschaft gewerblich.

Zur Gewerbesteuer: Ihre Tätigkeit ist gewerblich und damit auch gewerbesteuerpflichtig. Sie sind zugleich zwar Heilpraktikerin, üben aber gewerbliche Tätigkeiten aus.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
August 2019

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