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Heilpraktikerin Psychotherapie: Tätigkeit im Umherziehen?

Frage

Wenn ich eine Praxis als Heilpraktikerin Psychotherapie eröffne, ist es mir dann erlaubt in Einrichtungen des Gesundheitswesens Seminare und Workshops zum Thema Resilienz und Burn-out sowie Umfragen durchzuführen im Auftrag meiner Kunden? Oder ist dies durch das Heilpraktikergesetz und das Verbot der Ausübung der Tätigkeit im Umherziehen untersagt?

Antwort

Das Verbot der Ausübung der Heilpraktiker-Tätigkeit im Umherziehen bezieht sich ausschließlich auf die heilpraktische Tätigkeit. Im § 1 des Heilpraktikergesetzes ist in Absatz 2 definiert:
"... (2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. ..."

Seminare und Workshops sowie Umfragen gehören daher nicht zur Heilpraktikertätigkeit und sind problemlos möglich.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
August 2019

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