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Heilpraktikerin für Psychotherapie in Privaträumen: Anforderungen?

Frage

Ich möchte mich gerne als Heilpraktikerin beschränkt für Psychotherapie selbständig machen. Als Studentin sind meine finanziellen Mittel derzeit allerdings beschränkt. Im Haus meiner Eltern gibt es einen Raum, der dafür genutzt werden könnte. Man würde das Haus über die „normale“ Haustür betreten, die beiden Wohnungen in dem Haus sind allerdings nochmal komplett durch eine Wohnungstür abgegrenzt und der Raum kann direkt vom Treppenhaus aus betreten werden. Der Raum befindet sich im 1. OG - auf der Etage befindet sich leider keine Toilette, es könnte eine Toilette im Keller zugänglich gemacht werden. Wäre dies ausreichend? Ferner würde mich interessieren, ob ein Stellplatz zwingend erforderlich ist - es sind viele Parkmöglichkeiten in näherer Umgebung (ca. 10-20 m maximal) - auch öffentliche Parkplätze.

Antwort

Da Sie als Heilpraktikerin für Psychotherapie keine Kassenzulassung erhalten, sind Sie in der Gestaltung Ihrer Praxis relativ frei.

Bei ursprünglich als Wohnung abgenommenen Räumen beantragen Sie lediglich bei den örtlichen Bauordnungsbehörden eine Nutzungsänderung und erfahren in diesem Zusammenhang, welche konkreten Vorgaben es in Ihrer Stadt oder Kommune z.B. bezüglich vorzuhaltender Parkplätze gibt.

Informieren Sie außerdem Ihr zuständiges Gesundheitsamt.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Juni 2016

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