Navigation

Heilpraktiker ohne Praxis?

Frage

Darf ein Heilpraktiker ohne Praxis trotzdem als Heilpraktiker für Dritte tätig sein (als Freiberufler oder Angestellter als Heilpraktiker)? Und darf ich dann therapeutisch tätig werden? Man hat mir gesagt, dass ich dann trotzdem eine Praxis anmelden muss. Ist dem so? Ich kann mir das nicht vorstellen. Reicht dafür nicht aus, dass man beim Arbeitgeber seinen Wohnsitz angibt (zwecks Erreichbarkeit)? Oder bin ich verpflichtet diese Art der beruflichen Tätigkeit (auch ohne Praxis) dem Gesundheitsamt oder anderen Behörden mitzuteilen. Wo steht das?

Antwort

Sie dürfen als Heilpraktiker tätig werden, solange Sie die Voraussetzungen des Heilpraktikergesetzes (www) erfüllen.

Der Arbeitgeber hat dem Gesundheitsamt seine Mitarbeiter zu melden. Freiberufler sind selbständig und müssen die Anmeldung der Tätigkeit daher selbst beim Gesundheitsamt vornehmen.

Die Aufsicht der Heilberufe obliegt den Gesundheitsämtern und ergibt sich aus der Gesetzgebung (www).

Unabhängig von der Zulassung durch das Gesundheitsamt: Der Wohnraum muss beim Bauamt auch als Gewerbeobjekt ausgewiesen sein. Anderenfalls ist ein Nutzungsänderungsantrag zu stellen.

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
November 2013

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben